Verkäufer Vermittlungsbedingungen

Vermittlungsbedingungen

 

Präambel

 

Die MMOGA Ltd., 705 A, Silvercord, Tower 2, 30 Canton Road, Tsim Sha Tsui, Kowloon, Hong Kong (nachstehend: Vermittler) ist Betreiberin der internationalen Seiten www.mmoga.de, www.mmoga.com, www.mmoga.es, etc. (nachstehend: Plattform) und vermittelt hierüber digitale und virtuelle Güter im Rahmen von Online-Spielen und Games von Verkäufern an interessierte Käufer.

Sollten in Übersetzungen dieser Vermittlungsbedingungen in einer anderen als der deutschen Sprache Ungenauigkeiten aufgrund der Übersetzung aufkommen, so gelten die Bestimmungen in deutscher Sprache als die maßgebliche Fassung.

 

 

 

§ 1 Inhalt der Vermittlung

 

(1) Der Verkäufer vertreibt Produkte in digitaler und virtueller Form gegen Entgelt. Bei den Produkten handelt es sich insbesondere um Gamecards/CD Keys, Level-Sevices (z.B. Powerleveling), Online Game Güter (z.B. Gold, Waffen, Punkte, Coins etc.).


(2)
Der Vermittler vermittelt interessierte Käufer über seine Plattform an die die Güter vertreibenden Verkäufer.


(3)
Der Vermittler hat zu keinem Zeitpunkt Eigentum an den digitalen Gütern.

 

 

 

§ 2 Zustandekommen des Vermittlungsverhältnisses

(1) Der Verkäufer tritt über ein Anmeldeformular auf der Plattform des Vermittlers mit dem Vermittler in Kontakt.

 

(2) Bei der Anmeldung trägt der Verkäufer seinen Namen, seine Kontaktdaten und ein von ihm frei gewähltes Passwort in das Anmeldeformular ein. Das Passwort hat der Verkäufer geheim zu halten und insbesondere keinen Dritten zugänglich zu machen.

 

(3) Um die Anmeldung abschließen zu können, ist der Verkäufer verpflichtet, durch Anklicken einer hierfür vorgesehenen Checkbox diesen Vermittlungsbestimmungen zuzustimmen.

 

(4) Sofern der Vermittler Interesse an einem Vermittlungsverhältnis mit dem Verkäufer hat, schließen der Vermittler und der Verkäufer einen Vermittlungsvertrag.

 

 

 

§ 3 Ablauf der Vermittlung digitaler und virtueller Güter

 

(1) Der Verkäufer teilt dem Vermittler mit, welche Güter er über den Vermittler an interessierte Käufer vertreiben will. Nach einer Einigung zwischen dem Verkäufer und dem Vermittler über die zu vertreibenden Güter stellt der Vermittler auf seiner Plattform Angebotstexte und Bilder der Güter des Verkäufers online. Diese Angebotstexte mit Bildern, die mit einem „kaufen“-Button versehen werden, stellen das unverbindliche Angebot des Verkäufers an den Kunden dar.

 

(2) Der Käufer kann das gewünschte Produkt durch Anklicken des „kaufen“-Buttons in seinen Warenkorb auf der Plattform des Vermittlers legen. Er kann daraufhin entweder weitere Güter auswählen oder den Bestellvorgang abschließen. Durch das Anklicken der Schaltfläche „bestellen“ am Ende des Bestellvorgangs gibt der Käufer gegenüber dem Verkäufer ein rechtsverbindliches Angebot für das jeweilige Produkt ab.

 

(3) Der Vermittler leitet die Bestelldaten des Käufers über eine Datenbank an den Verkäufer weiter, der das Angebot dann annehmen kann. Im Falle einer Annahme durch den Verkäufer vermittelt die MMOGA Ltd. den Kontakt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.

 

 

 

§ 4 Auslieferung

 

(1) Nimmt der Verkäufer das Angebot des Käufers an, liefert er das Produkt direkt an den Käufer aus.

 

(2) Die Lieferart bestimmt der Verkäufer. Als Auslieferungsarten kommen in Betracht inGame Mail, Face to Face, Comfort Trade, Mule Account, Contract, Auktionshaus und Email.

 

 

 

§ 5 Provision

 

(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Vermittler für die Vermittlung in der Regel eine Provision zu zahlen.

 

(2) Die Höhe der Provision regelt der jeweilige Vermittlungsvertrag zwischen dem Vermittler und dem Verkäufer.

 

(3) Der Provisionsanspruch des Vermittlers entsteht und ist fällig mit Abschluss des Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über die Plattform des Vermittlers.

 

 

 

§ 6 Zahlung

 

(1) Der Käufer zahlt den vom Verkäufer auf der Plattform des Vermittlers ausgezeichneten Kaufpreis an den Verkäufer. Die Zahlung erfolgt über die Plattform und das Konto des Vermittlers unmittelbar an den Verkäufer.

 

(2) Der Vermittler zieht Zahlungen zu keinem Zeitpunkt automatisch ein. Die Zahlung erfolgt erst nach Prüfung und Annahme des Angebots durch den Verkäufer und nur durch aktive Ausführung der Zahlung durch den Käufer. Bevor der Käufer eine Zahlungsart auswählen kann, erfolgt über eine Schnittstelle eine Rückkopplung zum Verkäufer, der daraufhin das Angebot des Käufers prüft. Für den Käufer wird dies sichtbar durch ein Ladesymbol und den Hinweis „Warten auf Bestätigung vom Verkäufer“. Diese Prüfung durch den Verkäufer dauert in der Regel nur wenige Sekunden. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, kann der Käufer die gewünschte Zahlungsart auswählen. Der Käufer muss die gewünschte Zahlungsart bei jedem Bestellvorgang aufs Neue auswählen und im Anschluss die entsprechenden Daten auf der jeweiligen Zahlungsseite erneut eingeben. Der Vermittler führt daraufhin die Zahlungsabwicklung durch.

 

(3) Als Zahlungsarten kommen die Sofortüberweisung, PayPal, paysafecard, Handy, Kreditkarte, Skrill, giropay, Maestro, EPS (Netpay), Ukash, Barzahlung und Banküberweisung in Betracht. Dem Verkäufer ist es vorbehalten, gewisse Zahlungsarten abzulehnen oder andere als die hier aufgezählten Zahlungsarten zu akzeptieren oder zu fordern.

 

 

 

§ 7 Rechte und Pflichten des Verkäufers

 

(1) Der Verkäufer ist berechtigt, mehrere Vermittler nebeneinander zu beauftragen.

 

(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, streng vertraulich mit den ihm vom Vermittler übermittelten Daten wie Accountdaten, Kundendaten oder inGame Daten (z.B. der Charaktername eines Käufers) umzugehen und diese insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für eigene Werbezwecke zu nutzen.

 

(3) Auf Nachfrage des Vermittlers ist der Verkäufer verpflichtet, gegenüber dem Vermittler einen Nachweis über den Ablauf des gesamten Verkaufsvorgangs, insbesondere über die tatsächliche Auslieferung des Produkts an den Käufer, erbringen zu können.

 

(4) Der Verkäufer versichert, alle den Verkäufer treffenden Steuern im Rahmen des jeweiligen Vermittlungsvertrages sowie des Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ordnungsgemäß abzuführen.

 

(5) Der Verkäufer versichert, durch seine Angebote oder sonstigen mit dem Verkauf der digitalen und virtuellen Güter zusammenhängenden Handlungen weder Rechte Dritter zu verletzen noch gegen Vereinbarungen des Verkäufers mit den Herausgebern der Online-Spiele oder Games oder gegen Gesetze zu verstoßen. Dies hat der Verkäufer dem Vermittler auf Nachfrage schriftlich zu bestätigen

 

 

 

§ 8 Qualitätssicherung

 

Der Vermittler führt regelmäßig Qualitätsuntersuchungen des Vermittlungsablaufs durch. Dies geschieht unter anderem durch stichprobenartige Überprüfungen der Qualität der Verkäufer, z.B. mittels Durchführung von Testkäufen. Der Vermittler sorgt insbesondere auch dafür, dass einer Veräußerung digitaler und virtueller Güter aus kompromittierten Spielerkonten vorgebeugt wird.

 

 

 

§ 9 Haftung

 

(1) Ansprüche des Verkäufers gegen den Vermittler auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

 

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermittler nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermittlers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

(5) Selbstständige Garantieversprechen bleiben unberührt.

 

(6) Für falsche Preisauszeichnungen, Schlecht- oder Nichtleistung des Verkäufers auf der Plattform des Vermittlers haftet ausschließlich der Verkäufer, ebenso wie für alle anderen Vertragsverletzungen oder Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf der Güter. Die Risiken sowie die Haftung dürfen vom Verkäufer nicht auf den Vermittler abgewälzt werden.

 

 

 

§ 10 Kündigung des Vermittlungsvertrages

 

(1) Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat jederzeit ohne Angabe von Gründen ordentlich gekündigt werden.

 

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt.

 

(3) Ein wichtiger Grund sind beispielsweise Preisabsprachen unter Verkäufern. Wird dem Vermittler eine Preisabsprache unter Verkäufern bekannt, ist er berechtigt, den Vermittlervertrag jederzeit außerordentlich zu kündigen. Dafür muss an der Preisabsprache mindestens ein Vermittlungsvertrags-Partner des Vermittlers beteiligt sein. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Verkäufer das vom Käufer erworbene Produkt nicht oder nicht innerhalb der vom Verkäufer in seinem Angebotstext nebst Preisauszeichnung und „kaufen“-Button angegebenen Lieferzeit an den Käufer ausliefert.

 

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

 

§ 11 Anwendbares Recht

 

Das Vermittlungsverhältnis unterliegt dem UN-Kaufrecht.

 

 

 

§ 12 Gerichtsstand

 

Sofern es sich bei dem Verkäufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis der Sitz des Vermittlers. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand der Parteien.

 

 

 

§ 13 Datenschutz

 

Der Vermittler erhebt im Rahmen der Vermittlung und Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten. Der Vermittler beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Betroffenen erhebt, verarbeitet oder nutzt der Vermittler die Daten nur, soweit dies erforderlich ist.

 

 

 

§ 14 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Vermittlungsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.